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Übrigens haben sie Käufer öft bemelter Beckischen W. die Herberg auf der Wohnstuben dann eine Schlafkammer ohnentgeldl. und lebenslängl. zu überlassen. Briefgeld, Handlang zahlen Käufer. Bis nun der Kaufschilling vollkommen abgeführt seyn wird, verbleibt sothanes Köblersguth samt Zugehör ihnen Beckischen Eheleuthen, dann ihr Wittib A. M. Beckin sub clausula constituti possessori pro hypotheca haftend. Act. den 28. Juni 1802 Testes Wendelin Böhm viced. Unterth. von Sallach, und Leonh. Meyer Wirth von Biesenhard.
Heiratsvertrag
Hierauf hat sich vorstehender Verträger zu Barbara Schieglin als des Joh. Schiegls gewesten Baumeisters in Sperberslohe, dann Walburga dessen auch verstorbenen Eheweibs ehel. erzeugten Tochter ehel. verlobet, dann in Beyseyn hieunten stehenden Gezeugen und Heurathsbeyständnern folgende Pacta dotalia abgeredet, nehml. Erstens verspricht Sie Hochzeiterin ihrem Bräutigam 500 fl gleich aber im Fall jedoch daß sie an dem samtl. ihr noch zufallends Erbsnehmer Erbsguth a 800 fl nichts in Verlurst gehen sollte Zeit ¼tl Jahres eine standes angemessenen Ausfertigung als ein wahres und baares Heurathguth an- und zuzubringen, worgegen zweytens Er Hochzeiter solch einzubringen versprochenes Heurathsguth mit seinem sub hodierno übernohmenem Köblersguth Activis und Passivis nichts hievon ausgenohmen vollkomen wiederleget, besezet und anverheurathet, als zwar daß was sie in Zukunft miteinander ererben, erhausen oder wie auch immer gewinnen werden, alles ein gemeinschaftl. Guth seyn solle. drittens ist deren Todfällen wegen bedungen worden, daß auf Vorabsterben ein oder anderen Ehetheiles ohne Hinterlassung eines ehel. Leibeserben, oder wenn einer vorhanden und nicht ein volles Jahr überleben würde der verstorbene(!) Ehetheil des Verstorbenen nächsten Befreunden und Verwanden 50 fl als anmit bedungenen Rückfall hinaus zu geben hätte. Heurathsbeyständner sind gewesen auf der Hochzeiterin Nikolaus Schiegl Schneider-Mstr. von Schermfeld, auf des Hochzeiters Seite aber dessen Bruder Franz Templer Bürger von hier.
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