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Heiratsvertrag
Hierauf hat sich vorstehender Vertragsnehmer (Johann Templer) zu Barbara Schieglin, der ehelichen Tochter von Johann Schiegls, des früheren Baumeisters in Sperberslohe, und dessen ebenfalls verstorbenen Eheweibs Walburga, standesamtlich verheiratet, und in Beisein nachstehender Zeugen und Heiratsbeiständer folgenden Ehevertrag abgeredet, nämlich: Erstens verspricht Sie, die Hochzeiterin, ihrem Bräutigam als ein wahres und bares Heiratgut 500 fl gleich zuzubringen, aber im Fall jedoch, daß sie an dem sämtlichen Erbnehmern noch zufallenden Erbgut zu 800 fl nichts verlieren sollte, innerhlb eines Vierteljahres eine standesgemässe Ausfertigung, wogegen zweitens Er, der Hochzeiter, dieses einzubringen versprochene Heirathsgut mit seinem unter heutigem Datum übernommenem Köblersgut, Schulden und Forderungen, nichts davon ausgenommen, vollkomen wiederlegt, besetzt und anverheiratet, so daß, was sie in Zukunft miteinander ererben, erhausen oder wie auch immer gewinnen werden, alles ein gemeinschaftliches Gut sein solle. drittens ist deren Todfällen wegen bedungen worden, daß auf Vorabsterben des einen oder anderen Eheteiles ohne Hinterlassung eines ehelichen Leibeserben, oder wenn einer vorhanden und nicht ein volles Jahr überleben würde, der überlebende Eheteil des Verstorbenen nächsten Verwandten 50 fl als hiermit bedungenen Rückfall hinaus zu geben hätte. Heirathsbeiständer sind gewesen auf der Hochzeiterin Seite Nikolaus Schiegl, Schneider-Meister von Schernfeld, auf des Hochzeiters Seite aber dessen Bruder Franz Templer, Bürger von hier. Geschehen den gleichen Tag wie oben
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